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Datenschutz-Beratung

Sie haben Fragen zum Datenschutz? Nicht zuletzt seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Verunsicherung groß geworden. Ich helfe Ihnen gerne dabei, sich in diesem „Dschungel“ zurecht zu finden.


Zu allen Fragestellungen, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben, kann ich Sie beraten.

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Beantwortung all Ihrer Fragen

Darf ich überhaupt noch Visitenkarten annehmen? Was muss ich beachten, wenn ich ein CRM-System verwende? Wie gehe ich mit Bewerbungs-Unterlagen um? Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Diese und alle anderen Fragen rund um den Datenschutz beantworte ich Ihnen gerne. Durch mein umfangreiches Know-How im Bereich des Datenschutzes und Zugriff auf die entsprechende Fachliteratur bleibt keine Frage offen.

Praxisgerechte Handreichungen

Vielen Unternehmen fällt es schwer, die Datenschutz-Bestimmungen in die Praxis zu übernehmen. Mit praxis­gerechten und -erprobten Tipps helfe ich Ihnen, Ihre Prozesse datenschutz-konform umzusetzen.

Ebenso gebe ich Ihnen Hinweise, was Sie zum Schutz personenbezogener Daten tun können.

Fragen zur IT-Sicherheit

IT-Sicherheit betrifft auch den Datenschutz. In Form der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz personenbezogener Daten bildet die IT-Sicherheit eine Schnittmenge zum Datenschutz.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich berate ich Sie gerne bei der Verbesserung des Schutzes Ihrer IT-Systeme. Dazu gehören auch alle Fragestellungen zu Themen wie Verschlüsselung von mobilen Datenträgern (USB-Sticks, externe Festplatten), Einsatz von VPN-Verbindungen bei mobiler Internet-Nutzung oder auch die Verschlüsselung der E-Mail-Kommunikation mittels PGP / GPG.

Unterstützung bei Ihren Dokumentationspflichten

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Sie zu einer Reihe von Dokumentationspflichten. Eine davon ist die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten oder kurz: Verfahrensverzeichnis. Bei der Erstellung dieses Verfahrensverzeichnisses kann ich Sie unterstützen. Dabei kann ich Sie auch beraten, was Sie beim Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung zu beachten ist.

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